Allgemeine Geschäftsbedingungen der OL Betriebs GmbH für die Veranstaltungslocation ThirtyFive

1. Allgemeines


Die OL Betriebs GmbH (nachfolgend "OL") mit der Geschäftsanschrift Wienerbergstrasse 11, 1100 Wien, betreibt die Veranstaltungslocation ThirtyFive in den myhive Twin Towers in der Wienerbergstrasse 11. 


Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit OL sind ausschließlich folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") verbindlich, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sämtliche AGB des Vertragspartners werden ausdrücklich ausgeschlossen. 


Abweichungen von diesen AGB können nur verbindlich vereinbart werden, wenn OL die Abweichungen schriftlich anerkennt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller am Tag der Veranstaltung geltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19. Diese Maßnahmen können sich zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und der Veranstaltung auch ändern, dies stellt allerdings keinen Grund für ein Vertragsstornierung dar. Dies gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung ausschließlich geimpften Personen („1-G-Regel“) offensteht. Ungeachtet geltender Bestimmungen wird der Kunde nach Möglichkeit anstreben, dass nur gegen das SARS-CoV-2 Virus geimpfte Gäste an der Veranstaltung teilnehmen. Soweit möglich werden seitens des Veranstalters auch nur solche Mitarbeiter vor Ort eingesetzt, die ebenso geimpft sind.

 

2. Vertragsgegenstand / Vertragspartner


Vertragsgegenstand ist die befristete Überlassung / Nutzung von Räumen, Flächen und Einrichtungsgegenständen für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der OL, sowie die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch die OL und deren Partner. 
Die Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände werden ausschließlich aufgrund einer getroffenen Nutzungsvereinbarung bereitgestellt und übergeben. Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen usw. sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Festgehalten wird, dass die Räumlichkeit kein Mietgegenstand im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) ist und daher ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung und subsidiär die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Anwendung gelangen. 


Die Bereitstellung der Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände zu dem Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) unterliegenden Veranstaltungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Theateraufführungen jeder Art und öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen im Sinne des § 1 Wiener Veranstaltungsgesetz. 


Es wird vereinbart, dass während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein Mitarbeiter der OL oder ein anderer dafür vorgesehener von der OL bestimmter Mitarbeiter vor Ort sein wird, um die Veranstaltung organisatorisch zu überwachen.


Vertragspartner ist jene juristische oder natürliche Person, mit der die OL einen Vertrag über die zeitlich befristete Nutzung von Räumen, Flächen und Einrichtungsgegenständen sowie über die Erbringung von Dienstleistungen durch die OL im Zuge einer Veranstaltung im ThirtyFive abschließt. 

 

3. Vertragsabschluss


Die OL übermittelt dem Vertragspartner einen Vertrag der sämtliche Leistungen, Zahlungskonditionen und Stornogebühren beinhaltet. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Vertragspartner der OL den unterzeichneten Vertrag retourniert.

 

4. Preise


Alle angeführten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer (USt), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


Das vereinbarte Entgelt umfasst alle Leistungen der OL, die im letztgültigen Angebot vereinbart wurden. 


Zusätzliche Leistungen werden in der Endabrechnung berücksichtigt.
Getränke werden nach dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet, soweit im letztgültigen Angebot keine Pauschale vereinbart wurde.

 

5. Zahlungsmodalitäten


Es ist eine Anzahlung in Höhe von 75 % der gesamten vereinbarten Auftragssumme zu leisten. 


Über die gesamten Leistungen der OL wird nach der Veranstaltung eine Endabrechnung gelegt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Einlagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die fristgerechte Zahlung der im Vertrag festgehaltenen Anzahlungen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Vertragserfüllung.


Die OL kann die Abhaltung der Veranstaltung vom Erlag eines Depots in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags abhängig machen. Wird das Depot nicht spätestens 14 Tage vor dem Termin der geplanten Veranstaltung geleistet, kann die OL vom Vertrag zurücktreten und ist die OL von der Erbringung sämtlicher Leistungen befreit. 
Kreditkarten werden von OL nicht akzeptiert.

 


6. Stornogebühren


Sofern die Regelungen über die Stornierung mit dem Vertragspartner nicht individuell vereinbart werden, gelten bei allen Buchungen folgende Konditionen:

 

1. Stornierungen bis 8 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: 50% der gesamten Auftragssumme zzgl. 25% des zu erwartenden Getränkeumsatzes.
2. Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: 75% der gesamten Auftragssumme zzgl. 50% des zu erwartenden Getränkeumsatzes.
3. Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme zzgl. 100% des zu erwartenden Getränkeumsatzes.


Der zu erwartende Getränkeumsatz wird auf Basis der im letztgültigen Angebot angegebenen Personenanzahl berechnet.
Die angenommene Getränkekonsumation für eine Tagesveranstaltung beträgt € 18,- und die Konsumation für eine Abendveranstaltung beträgt € 35,- und dient als Grundlage für die Stornogebühren.


Abweichungen dieser Stornierungsregelungen sind nur durch schriftliche Regelung im Vertrag möglich. Die Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.


Der Nutzer kann die Veranstaltung  bis spätestens 14 Werktage vor dem Tag der Veranstaltung kostenfrei auf einen anderen Termin verschieben, wenn die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt (insbesondere Coronavirus) unmöglich ist oder die Veranstaltung behördlich untersagt wird.


In diesem Fall stimmt die OL Betriebs GmbH einer kostenfreien Verschiebung auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten zu, ohne dabei von den Stornobedingungen Gebrauch zu machen.

 

7. Haftung


OL leistet Gewähr für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung und haftet nur für Sachschäden die OL, ihre Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
OL haftet nicht für beschädigte, verlorene oder gestohlene Gegenstände, die der Vertragspartner, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder sonstige Dritte aus der Sphäre des Vertragspartners, Besucher und Gäste vor oder während der Veranstaltung in die Eventstätte eingebracht haben (Ausnahme: Garderobenverwahrung, sofern diese von Mitarbeitern der OL betrieben wird).


Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitungen, des Aufbaus, der Durchführung der Veranstaltung und des Abbaus. Er haftet für alle Schäden und auch Folgeschäden, die er oder von ihm beauftragte und/oder beschäftigte Personen, Besucher und/oder Gäste seiner Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursachen.


Der Vertragspartner haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftung jedenfalls für alle Schäden am Gebäude, am Inventar und den Einrichtungsgegenständen. 
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die OL hinsichtlich sämtlicher Schäden vollkommen schad- und klaglos zu halten. Die Schäden sind im Einvernehmen mit der OL nach Möglichkeit vom Vertragspartner selbst, in einem unmittelbaren Zeitraum nach der Veranstaltung, zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie von der OL auf Kosten des Veranstalters behoben.

 

8. Versicherung


Der Vertragspartner ist verpflichtet, für  jede Veranstaltungen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für die Nutzung der Räumlichkeiten abzuschließen und diese vor Beginn der Nutzung auf Verlangen vorzuweisen.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann über die OL abgeschlossen werden.
Der Vertragspartner haftet der OL für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeit entstehen.


Bei Übernahme der Räumlichkeiten für die Nutzung, sowie nach Beendigung der Nutzung wird eine gemeinsame Begehung zwischen dem Vertragspartner oder einem durch ihn genannten Vertreter und einem bevollmächtigten Mitarbeiter der OL durchgeführt und etwaige Vor- oder Nachschäden schriftlich festgehalten.
Für den Fall des Verzichtes auf die gemeinsame Begehung, verliert der Vertragspartner alle Ansprüche auf eine Reklamation und ist verpflichtet, die schriftlich von OL festgehaltenen Vor- oder Nachschäden der Räumlichkeiten zu akzeptieren.

 

9. Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Vertragsbeendigung


OL kann, gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten, wenn:


- der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet;
- der Vertragspartner die behördlich notwendigen Genehmigungen (z.B. verpflichtende Anmeldung beim Magistrat durch Veranstalter) nicht fristgerecht vorlegt oder die Behörde die Veranstaltung verbietet;
- die Veranstaltung den Vereinbarungen oder dem Niveau der OL widerspricht, gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist;
- die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wie insbesondere eines Streiks, Naturkatastrophen oder andere von OL nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist.


10. Catering

 

Im ThirtyFive erfolgt die gastronomische Betreuung durch den Cateringpartner von OL. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken und deren Verzehr ist nicht gestattet.


Sofern der Vertragspartner jedoch ein eigenes externes Cateringunternehmen beauftragt, ist dieses an die Cateringordnung der OL gebunden. Der Vertragspartner muss der OL bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung das Cateringunternehmen kommunizieren.

 

11. Bestellung / Garantierte Personenanzahl

Um die Qualität der Veranstaltung und der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenanzahl an Gästen, die Speisenauswahl sowie sonstige wichtige Details spätestens bis am Mittwoch - zwei Kalenderwochen  vor der Veranstaltung -  OL nachweislich bekannt zu geben.
OL trifft nach diesen Angaben alle Vorbereitungen. Die Anzahl an angegebenen Personen dient zudem auch als Verrechnungsgrundlage im Zusammenhang mit der Endabrechnung. 

 

12. Datenschutz


OL verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung nach den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung. 


OL verarbeitet personenbezogene Daten, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, insbesondere der Beantwortung von Anfragen der Vertragspartner, der organisatorischen und technischen Administration der Veranstaltung, sowie zu Buchhaltungs- und Verrechnungszwecken, notwendig sind.


Personenbezogene Daten werden an

- Leistungsträger, Lieferanten und Dienstleister (Fotografen, Bands, DJ´s, Moderatoren, Vortragende, etc.)
- öffentliche Stellen und Banken, 
- Immofinanz und deren Konzerngesellschaften 

soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und/oder zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist weitergegeben. Eine Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden. OL hat sämtliche Vereinbarungen getroffen, um bei der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. 



Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Nimmt der Vertragspartner an, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, kann er sich bei der Datenschutzbehörde beschweren. 


Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung und hat dafür zu sorgen, dass er insbesondere zur Datenweitergabe von personenbezogenen Daten, berechtigt ist.


OL speichert personenbezogene Daten nach der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und/oder solange sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind, oder der Vertragspartner in die Speicherung eingewilligt hat. 

 


13. Rechtswahl und Gerichtsstand


Diese AGB sowie der zwischen OL und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens. 
Für alle Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie mit dem zwischen OL und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

 


14. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. OL und der Vertragspartner verpflichten sich, im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst entsprechen, zu ersetzen.

 


15. Gültigkeit
Die vorstehenden AGB gelten ab August 2018.